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RECORDING MODE-Klausel

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Funktion

Die RECORDING MODE-Klausel gibt an, dass das Format der logischen Datensätze der Datei „undefiniert“ ist.

Format


RECORDING MODE IS U


Syntaxregel

  1. Die Angabe U bedeutet, dass die Datei eine beliebige Kombination von festen oder variablen Datensätzen enthalten kann. Datensätze im U-Modus können nicht geblockt werden, und es geht ihnen kein Steuerfeld (Satzlängenfeld, SLF) voraus.
    Ist RECORDING MODE IS U angegeben, erübrigt sich die Angabe der BLOCK CONTAINS-Klausel.

Allgemeine Regeln

  1. Die Datensatzformate „F“ (Datensätze fester Länge) und „V“ (Datensätze variabler Länge) werden durch die RECORD-Klausel bestimmt:

    Feste Satzlänge durch eine RECORD-Klausel vom Format 1,

    Variable Satzlänge durch eine RECORD-Klausel vom Format 2.

  2. Bezieht sich die RECORDING MODE-Klausel auf eine externe Datei, muss in allen Programmen, die diese externe Datei beschreiben, eine gleichlautende