Organisation der Einträge der DATA DIVISION
Datenerklärung ist der allgemeine Ausdruck für die Beschreibung jedes einzelnen Datenfeldes in der DATA DIVISION; eine solche Erklärung setzt sich zusammen aus der Stufennummer und falls notwendig gefolgt von einem Datennamen, und mehreren Datenklauseln.
Die Datensatzerklärung dient zur Beschreibung aller Datenerklärungen, die mit einem bestimmten Datensatz verbunden sind, d.h. die Datensatzerklärung beschreibt alle Eigenschaften dieses Satzes. Die Typerklärung ist eine spezielle Form der Datensatzerklärung. Sie dient als Vorlage, die in anderen Datensatzerklärungen wieder verwendet werden kann.
Stufennummern werden zur Strukturierung eines logischen Datensatzes verwendet, um Datenbezugnahmen auf Datensatzunterteilungen zu ermöglichen. Ist einmal eine Unterteilung angegeben, so kann sie weiter unterteilt werden, um noch detailliertere Datenbezugnahmen zu erlauben.
Tabelle 13 zeigt die erlaubten Stufennummern und die damit zusammenhängenden Einträge in der DATA DIVISION.
Stufennummer | Verwendung |
01 | Datensatzerklärungen |
02 - 49 | Datenerklärungen, eine Unterteilung eines Datensatzes beschreibend |
77 | Beschreibung von unabhängigen oder nicht strukturabhängigen Datenfeldern, die nicht Teile anderer Datenfelder und selbst nicht unterteilt sein dürfen |
66 | Datenelemente oder Datengruppen, beschrieben durch die RENAMES-Klausel, zum Zwecke der Umgruppierung von Datenfeldern (siehe „RENAMES-Klausel") |
88 | Einträge von Bedingungsnamen, um anzugeben, dass Bedingungsnamen mit bestimmten Werten einer Bedingungsvariablen verknüpft sind (siehe „VALUE-Klausel“, Format 2, "VALUE-Klausel") |
Tabelle 13: Bedeutung der Stufennummern
Aufeinanderfolgende Datenerklärungen können dasselbe Format wie der erste solche Eintrag haben oder können, der Stufennummer entsprechend, eingerückt sein. Die Einrückung ist vorteilhaft für Dokumentationszwecke, hat aber keine Auswirkung auf die Übersetzung.
Mehrfach definierte Datensatzerklärungen der Stufe 01 und Datenfeldbeschreibungen der Stufe 77 werden nicht als Fehler gemeldet, wenn diese nicht in der PROCEDURE DIVISION benutzt werden. Mehrfach definierte Typerklärungen werden nicht als Fehler gemeldet, wenn diese nicht in einer TYPE-Klausel oder in der USAGE-Klausel für typbezogene Datenzeiger verwendet werden.
Die Strukturierung eines logischen Datensatzes erfolgt nach dem Stufenkonzept. Dieses Konzept entsteht aus der Notwendigkeit, Teile eines Datensatzes zu benennen, um darauf zugreifen zu können. Ist einmal eine Unterteilung spezifiziert, so kann sie weiter unterteilt werden, um detailliertere Datenbezüge zu erlauben.
Innerhalb der REPORT SECTION ist eine Leiste gleichbedeutend mit einem Datensatz in anderen Kapiteln der DATA DIVISION. Die Leistenerklärung dient zur Beschreibung aller Datenerklärungen, die mit einer bestimmten Leiste verbunden sind. Innerhalb einer Leistenerklärung unterscheidet man zwischen der ersten Datenerklärung und den nachfolgenden Datenerklärungen (siehe unter Kapitel „Listenprogramm (Report-Writer)").
Nicht weiter unterteilte Bestandteile eines Datensatzes werden Datenelemente genannt; ein Datensatz besteht also aus einer Folge von Datenelementen oder ist selbst ein Datenelement.
Die Länge eines Datenelementes darf 131071 Zeichen nicht überschreiten.
Um eine Anzahl von Datenelementen auf einmal ansprechen zu können, werden die Datenelemente in Gruppen oder Datengruppen zusammengefasst. Jede Gruppe besteht aus einer benannten Folge von einem oder mehreren Datenelementen. Gruppen wiederum können zusammengefasst werden zu Gruppen von zwei oder mehr Gruppen usw. Infolgedessen kann ein Datenelement zu mehr als einer Gruppe gehören.
Das Wort Datenfeld wird in den Fällen verwendet, in denen die Unterscheidung von Datenelementen oder Datengruppen belanglos ist.
Datenfelder, die in keiner hierarchischen Beziehung zueinander stehen, werden als unabhängige Datenelemente in Verbindung mit der Stufennummer 77 beschrieben.
Neben den Pflichtklauseln können weitere Datenklauseln zur Datenerklärung verwendet werden. Ihre Anwendung ist in dem Abschnitt „Klauseln für die Datenerklärung" beschrieben.