Your Browser is not longer supported

Please use Google Chrome, Mozilla Firefox or Microsoft Edge to view the page correctly
Loading...

{{viewport.spaceProperty.prod}}

Einschränkungen

&pagelevel(4)&pagelevel

In folgenden Fällen kann der Benutzer die Protokollierung nicht beeinflussen:

  • Die Protokollierung ist in der Kommandodefinition untersagt worden. Ob bzw. wie protokolliert wird ist abhängig von dem ausführenden Modul.

  • Das Kommando bzw. die Anweisung enthalten Operanden, die als „geheim“ definiert wurden (z.B. Kennwörter). Kann die Angabe zu einem „geheimen“ Operanden diesem eindeutig zugeordnet werden, wird als Operandenwert der Wert „P“ im Protokoll eingesetzt. Kann keine eindeutige Zuordnung getroffen werden, wird nur der Kommando- bzw. Anweisungsname ins Protokoll übernommen. Keine eindeutige Zuordnung bedeutet, dass der Kommando- bzw. Anweisungsname erkannt werden, aber die nachfolgenden Operanden einen Syntaxfehler enthalten.

  • Der Kommando- bzw. Anweisungsname können nicht erkannt werden. In diesem Fall wird nur der fehlerhafte Kommando- bzw. Anweisungsname in das Protokoll übernommen, da Angaben zu geheimen Operanden enthalten sein könnten.

  • Prozeduren können nur protokolliert werden, wenn dies innerhalb der Prozedur zugelassen wurde. Darüber hinaus werden S-Prozeduren nur dann protokolliert, wenn der Aufrufer auch die Berechtigung zum lesenden Zugriff auf die Prozedurdatei besitzt.