Bei Überprüfung der TSOS-Miteigentümerschaft spielen zwei Aspekte eine Rolle:
Überprüfung der Systemumgebung
Überprüfung der TSOS-Miteigentümerzugriffe
Überprüfung der Systemumgebung
Für die Auftragsabwicklung werden im System Tasks erzeugt, die zur Erfüllung ihre Aufträge das TSOS-Privileg benutzen (Systemtasks). Auch die unter der Benutzerkennung
TSOS ablaufenden Dialog und Batch-Tasks sind mit dem TSOS-Privileg ausgezeichnet. Um den Systemablauf nicht zu gefährden, darf die Überwachung der TSOS-Miteigentümerschaft nur in einer ganz speziellen Systemumgebung vorgenommen werden. Das bedeutet, dass TSOS-Miteigentümerzugriffe nur dann kontrolliert werden, wenn die Task, unter der sie vorgenommen werden, folgende Eigenschaften besitzt:
sie ist vom Typ DIALOG oder BATCH
undsie läuft unter der Benutzerkennung TSOS ab
undsie ist mit dem TSOS-Privileg versehen
Für jede andere Task gilt grundsätzlich das uneingeschränktes TSOS-Mitverwaltungsrecht, unabhängig davon, ob eine eingeschränkte TSOS-Miteigentümerschaft festgelegt wurde oder nicht.
Überprüfung der TSOS-Miteigentümerzugriffe
Die Prüflogik des Miteigentümerschutzes für die Benutzerkennung TSOS ist im folgenden Bild dargestellt:
Bild 22: Prüflogik des Miteigentümerschutzes für die Benutzerkennung TSOS
Für die Überprüfung der TSOS-Miteigentümerschaft müssen systemintern aktive Regelbehälter für den Miteigentümerschutz gelesen und ausgewertet werden. Wenn bei einem solchen Lesevorgang ein Systemfehler auftritt, der die notwendige Überprüfung verhindert, behält der Benutzer TSOS sein Mitverwaltungsrecht.