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Anwendungskonzept

Grundlage für die Einführung einer sinnvollen Miteigentümerschaftsregelung bildet das Anwendungskonzept. Der Anwender ist diejenige Instanz, die sowohl konzeptionell als auch manuell festlegen muss, für welche seiner Dateien und Jobvariablen Miteigentümerschaften gestattet werden und unter welchen Bedingungen Miteigentümerschaften gestattet werden. Für die Spezifizierung eines Miteigentümerschutzes sind darum zwei Arbeitsschritte notwendig:

  • Festlegen der Miteigentümerbedingungen in Bedingungsguards (Guards des Typs STDAC).

  • Verknüpfen dieser spezifizierten Miteigentümerbedingungen mit den Namen der Dateien oder Jobvariablen, die durch Miteigentümer verwaltet werden sollen. Die Verknüpfung muss in Form von Regeln in Guards des Typs COOWNERP durchgeführt werden. Diese Guards werden Regelbehälter genannt.

Beispiel einer Konzeptgrundlage

Ein Anwender möchte für Dateien, die unter seiner Kennung angelegt sind oder noch angelegt werden, folgende Miteigentümerregelungen vereinbaren:

a) Alle Dateien, deren Name mit ’A.’ beginnt, soll die Benutzerkennung USER1 jederzeit mitverwalten dürfen.

b) Die Dateien BBB und CCC soll die Kennung USER1 nur montags mitverwalten dürfen.

c) Die Dateien, deren Name mit ’DD’ beginnt, soll die Benutzerkennung USER2 mitverwalten dürfen.

Unter diesen Voraussetzungen benötigt der Anwender drei Bedingungsguards (Guardtyp STDAC), in denen er die unter a) bis c) angegebenen Miteigentümerbedingungen definiert. Zusätzlich muss er einen Regelbehälter anlegen. Die Regeln in diesem Regelbehälter bestehen aus folgenden Teilen:

  1. Name der Datei oder der Dateien, für die Miteigentümer festgelegt werden sollen.

  2. Verweis auf ein Bedingungsguard, das die gewünschten Miteigentümerbedingungen für den genannten Dateinamensraum enthält.

  3. Kennzeichen, ob dem Benutzer TSOS das standardmäßige Mitverwaltungsrecht entzogen werden soll. Näheres hierzu finden Sie im Abschnitt „Einschränkung der TSOS-Miteigentümerschaft".

Die Punkte a) und c) lassen sich jeweils in einer Regel beschreiben, während für Punkt b) zwei Regeln verwendet werden. Insgesamt ergibt sich folgendes Bild: