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Überlappung von Objektnamen

Durch die Verwendung von Musterzeichen im Objektnamen ist es möglich, dass auf den Namen eines Objektes mehrere Regeln eines Regelbehälters passen. Die Prüfung erfolgt jedoch grundsätzlich in der Reihenfolge, in der die Regeln im Regelbehälter stehen, und wird beim ersten Treffer beendet.

Die Grafik zeigt den aktiven Regelbehälter (ohne Berücksichtigung des Regelattributs TSOS-ACCESS):

  • Ein Anwender mit der Benutzerkennung USER1 möchte am Montag die Datei BOOK mitverwalten. Bei der Suche nach einer passenden Regel wird die Zeichenfolge BOO* aus der ersten Regel gegen den Dateinamen BOOK geprüft. Der Name passt, die Suche nach einer weiteren passenden Regel wird beendet, und die Zugriffsbedingung in GUARD1 wird ausgewertet.

    USER1 ist laut Miteigentümerbedingung in GUARD1 Miteigentümer von BOOK.

  • Am Dienstag versucht USER2 einen Miteigentümerzugriff auf die Datei BOOK. Wieder wird bei der Miteigentümerüberprüfung der Dateiname BOO* aus der ersten Regel gegen den Dateinamen BOOK geprüft. Der Name passt, die Suche nach einer weiteren passenden Regel wird beendet und die Zugriffsbedingung ausgewertet, die in GU-ARD1 festgelegt ist.

    USER2 ist laut Miteigentümerbedingung in GUARD1 kein Miteigentümer von BOOK. Die zweite Regel bleibt unberücksichtigt, die USER2 zum Miteigentümer erklärt hätte (GUARD2).

ACHTUNG!
Die Reihenfolge der Regeln innerhalb eines Regelbehälters und in einer Regelbehältersequenz spielt eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung der Miteigentümerschaft.