In vielen Firmen und Institutionen werden heute Daten in DV-Systemen gespeichert und verarbeitet, die für den Einzelnen oder für eine ganze Organisation von eminenter Wichtigkeit sind. Neben Funktionalität und Performance ist deshalb ein neuer Aspekt in den Vordergrund getreten: die Sicherheit von DV-Systemen.
Benutzer von DV-Systemen haben das berechtigte Bedürfnis nach Vertraulichkeit und Integrität der gespeicherten Informationen - sei es der langjährig erarbeitete Wissensvorsprung eines Industrieunternehmens gegenüber seinen Konkurrenten, die Daten über eine bestimmte Personengruppe bei einer Finanzbehörde oder der Kontostand eines Sparers bei einer Bank. Die Gründe für die Wichtigkeit des Themas „Sicherheit in DV-Systemen“ sind vielfältig und werden durch die Bemühungen der Hardware- und Software-Hersteller verdeutlicht.
Ziel dieser Bemühungen ist es, die missbräuchliche Verwendung, die Verfälschung bzw. den Verlust von vertraulichen Informationen bei ihrer Verarbeitung und Speicherung in DV-Systemen zu verhindern.
Beeinträchtigungen der Sicherheit können auf vielfältige Weise verursacht werden:
durch menschliches Fehlverhalten, wie Drücken einer falschen Taste, Start eines falschen Programms, Verlust eines Speichermediums etc.,
durch spielerischen Forscherdrang des Benutzers,
durch kriminelle Aktivitäten, angefangen vom jugendlichen Hacker, der auf seine Fähigkeiten durch eine originelle Meldung aufmerksam machen möchte, bis zum professionellen Spionageteam, das wirtschaftliche oder militärische Geheimnisse ausspähen will,
durch Hardware- oder Software-Fehler, wie Funktionsstörungen der CPU, Übertragungsfehler, Programmfehler etc.,
durch höhere Gewalt, wie Stromausfall, Feuer, Wassereinbruch, Erdbeben etc.
Der Gesetzgeber hat sich des Themas Datenschutz schon vor längerer Zeit angenommen. Bundes- und Landesdatenschutzgesetze sowie diverse Rechtsvorschriften regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten. Sicherheitskriterien legen die Anforderungen an die Sicherheit von DV-Systemen fest. Für die Hardware- und Software-Hersteller stellt sich heute und für die Zukunft die Aufgabe, die technische Basis für die Sicherheit von DV-Systemen und damit für die Realisierung des Datenschutzes zu schaffen und weiterzuentwickeln. Technische Sicherheitseinrichtungen eines Herstellers bleiben jedoch weitgehend nutzlos, wenn sie nicht durch organisatorische Maßnahmen des Benutzers ergänzt werden. Die Verantwortung für den Datenschutz trägt allein der Benutzer eines DV-Systems. Um Datenschutz zu erreichen, muss er zusätzlich und eigenverantwortlich
die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten,
die Grundsätze und Richtlinien seines Unternehmens zum Datenschutz einhalten und
beim Umgang mit zu schützenden Daten problembewußt handeln.