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Datenschutz durch „Datenzerstörung" (DESTROY-Option)

Sowohl für Platten als auch für Bänder kann der Benutzer veranlassen, dass nicht mehr benötigte Daten durch Überschreiben mit binär Null „zerstört“ werden. Damit sind diese Daten im BS2000 nicht mehr lesbar, auch nicht mit Diagnoseprogrammen und spezieller Privilegierung.

Unabhängig von Nutzung dieser Option gilt in jedem Fall: Bei Austausch eines Datenträgers (elektronisches, magnetisches und optisches Speichermedium wie Festplatte, Speicherbauteil eines Plattenspeichersystems, Band, etc.), auf dem sensible Daten gespeichert sind oder gespeichert waren, muss nach Löschen der Daten im BS2000 auch der Datenträger selbst zerstört werden. Nur so ist endgültig sichergestellt, dass Daten von diesem Datenträger nicht wieder hergestellt werden können.

Mit dem Makro CATAL bzw. den Kommandos CREATE-FILE und MODIFY-FILE-ATTRIBUTES kann im Katalogeintrag Folgendes festgelegt werden:

  • Für Plattendateien:
    Speicherplatz, der der Datei zugewiesen ist, wird bei seiner Freigabe explizit gelöscht.

  • Für Banddateien:
    Bei Bandwechsel oder nach dem Schließen der Ausgabedatei werden noch folgende Restdaten auf dem Band gelöscht.

Plattendateien

Für Plattendateien kann „Datenzerstörung“ bei Speicherplatzfreigabe definiert werden. Eine solche Option kann entweder im Dateikatalog eingetragen oder explizit beim Löschen von Dateien angegeben werden.

im Katalogeintrag:

CATAL ...,DESTROY=*YES
/CREATE-FILE ...,DESTROY-BY-DELETE=*YES
/MODIFY-FILE-ATTRIBUTES ...,DESTROY-BY-DELETE=*YES

beim Löschen:

ERASE ...,DESTROY
/DELETE-FILE ...,OPTION=*DESTROY-ALL

Banddateien

Für Banddateien kann im Makro FILE (Operand DESTOC=YES) bzw. im Kommando ADD-FILE-LINK (Operand DESTROY-OLD-CONTENTS=*YES) festgelegt werden, dass nach Schließen der Ausgabedatei (CLOSE) oder bei Bandwechsel weitere auf dem Band noch folgende (alte) Daten überschrieben, d.h. physikalisch gelöscht werden.

Automatische „Datenzerstörung“ bei Rekonstruktion

Automatische „Datenzerstörung“ führt das DVS bei der Rekonstruktion von Dateien durch, die z.B. infolge Systemabbruchs zerstört sind: Wenn die zu rekonstruierende Datei auf Privatplatte steht oder nicht unter der Benutzerkennung des Auftrags katalogisiert ist, werden die vom DVS zur Rekonstruktion angelegten Hilfsdateien mit Datenzerstörung gelöscht (siehe "Rekonstruktion von Dateien mit fremder Benutzerkennung").