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Soll eine unter fremder Benutzerkennung katalogisierte Datei rekonstruiert werden, muss sie mehrbenutzbar sein. Standardmäßig legt das DVS – falls nicht anders verlangt – eine Hilfsdatei unter der Benutzerkennung des Aufrufers an. Diese Hilfsdatei wird nach Wiederherstellung in die Ursprungsdatei kopiert und mit Datenzerstörung gelöscht. Auch eine evtl. nötige dritte Datei wird unter der Kennung des aufrufenden Auftrags angelegt. Die Hilfsdateien werden auf dem Datenträger eingerichtet, in dem die zu reparierende Datei liegt. Der Aufrufer muss also für den Datenträger der angegebenen Datei zugriffsberechtigt sein.