Ein Dateiabschnitt ist der auf einem Band aufgezeichnete Teil einer Datei.
Wird eine Datei vollständig auf einem Band aufgezeichnet, besteht sie nur aus einem Abschnitt.
Besteht eine Datei aus mehreren Abschnitten, muss der erste Abschnitt der Datei der letzte oder einzige Abschnitt auf einem Band sein; jeder „Zwischenabschnitt“ muss als Einziger auf einem Band gespeichert sein; der letzte Dateiabschnitt muss der Erste oder Einzige auf einem Band sein. Alle Dateiabschnitte sind – beginnend bei 1 – durch ihre fortlaufende Nummerierung identifizierbar (DIN 66029).
Eine Dateimenge setzt sich zusammen aus einer oder mehreren Dateien mit gemeinsamen Dateimengenkennzeichen. Die Dateien der Dateimenge sind über eine fortlaufende Nummerierung – beginnend bei 1 – identifizierbar. Die Dateien einer Dateimenge sind fortlaufend über ein oder mehrere Bänder aufgezeichnet (DIN 66029). Dateimengenkennzeichen ist die Archivnumer (VSN) des ersten Bandes der Bandmenge.
Alle Dateien einer Dateimenge müssen mit denselben Kennsatz- und Code-Eigenschaften sowie Dateischutzeigenschaften erstellt werden.