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Ein alphabetisches Zeichen dient zur Kennzeichnung der Sprache, in welcher Meldungs-, Bedeutungs- und Maßnahmetext erstellt sind. Der Kennbuchstabe D wird für Deutsch und E für Englisch verwendet, alle weiteren Sprachen sind mit beliebigen Buchstaben abkürzbar. Maximal acht Sprachen können definiert werden. Der Kennbuchstabe dient in Verbindung mit dem Meldungsschlüssel zur Identifikation eines Meldungs-, Bedeutungs- und Maßnahmetextes innerhalb der Meldungseinheit.