Anwendungsgebiet: | Jobvariablen-Funktionen |
Die JV-Funktion liefert den Inhalt der angegebenen Jobvariablen bzw. eines Teilbereichs, der durch die Parameter START und LENGTH bestimmt wird. Das kostenpflichtige Subsystem JV muss geladen sein und der Benutzer muss das Leserecht für die Jobvariable besitzen.
Format
JV( ) |
JV-NAME = string_ausdruck ,START = 1 / arithm_ausdruck1 ,LENGTH = *REST-LENGTH / arithm_ausdruck2 |
Ergebnistyp
STRING
Eingabeparameter
JV-NAME = string_ausdruck
Bezeichnet eine Jobvariable; „string_ausdruck“ muss ein gültiger Jobvariablenname oder ein durch einen vorangestellten * gekennzeichneter JV-Kettungsname sein.
START = 1 / arithm_ausdruck1
Bezeichnet die Startposition für den zu extrahierenden Teilbereich. Default-Wert ist das erste Zeichen. arithm_ausdruck1 muss ein positver Integerwert sein, der kleiner ist als die Länge des JV-Werts. Wenn für arithm_ausdruck1 kein gültiger Wert angegeben wird, wird der Nullstring zurückgegeben.
LENGTH = *REST-LENGTH / arithm_ausdruck2
Bezeichnet die Länge des zu extrahierenden Teilbereichs. Der Default-Wert *REST-LENGTH zeigt an, dass der zu extrahierende Teilbereich mit der bei START angegebenen Position beginnt und bis zum Ende reicht. Wird mit arithm_ausdruck2 eine davon abweichende Länge angegeben, die zu lang ist, wird implizit LENGTH = *REST-LENGTH angenommen.
Ergebnis
Inhalt der mit „string_ausdruck” bezeichneten Jobvariablen, bzw. des durch „arithm_ausdruck1“ und „arithm_ausdruck2“ bezeichneten Teilbereichs.
Fehlermeldungen
SDP0412 START-POSITION AUSSERHALB MOEGLICHEN BEREICHS SDP0414 WARNUNG: *REST-LENGTH WERT WIRD FUER OPERAND LENGTH VERWENDET SDP1022 AUF DIE JOBVARIABLE '(&00)' KANN NICHT ZUGEGRIFFEN WERDEN SDP1024 JOBVARIABLE '(&00)' EXISTIERT NICHT SDP1027 WERT FUER JOBVARIABLE '(&00)' IST KEIN STRING SDP1054 JOBVARIABLEN-FEHLER: JVS-FEHLERCODE '(&00)' BEI ZUGRIFF AUF JOBVARIABLE '(&01)'. WEITERE INFORMATIONEN: /HELP-MSG JVS(&00)