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Formate der Dateierklärung

&pagelevel(4)&pagelevel

Format 1 für sequenzielle Dateiorganisation


FD    dateiname

[BLOCK CONTAINS—Klausel]
[CODE-SET—Klausel]
[DATA RECORDS—Klausel]
[EXTERNAL—Klausel]
[GLOBAL—Klausel]
[LABEL RECORDS—Klausel]
[LINAGE—Klausel]
[RECORD—Klausel]
[RECORDING MODE—Klausel]
[VALUE OF—Klausel].


Format 2 für relative Dateiorganisation


FD   dateiname

[BLOCK CONTAINS—Klausel]
[DATA RECORDS—Klausel]
[EXTERNAL—Klausel]
[GLOBAL—Klausel]
[LABEL RECORDS—Klausel]
[RECORD—Klausel]
[VALUE OF—Klausel].


Format 3 für indizierte Dateiorganisation


FD   dateiname

[BLOCK CONTAINS—Klausel]
[DATA RECORDS—Klausel]
[EXTERNAL—Klausel]
[GLOBAL—Klausel]
[LABEL RECORDS—Klausel]
[RECORD—Klausel]
[VALUE OF—Klausel].


Format 4 für Sortierdateien


SD   sortierdateiname

[DATA RECORDS—Klausel]
[LABEL RECORDS—Klausel]
[RECORD—Klausel]
[RECORDING MODE—Klausel]


Syntaxregeln für Format 1, 2 und 3

  1. FD bezeichnet den Anfang einer Dateierklärung.

  2. dateiname muss mit dem Dateinamen einer SELECT-Klausel übereinstimmen.

  3. Die Reihenfolge der auf den Dateinamen folgenden Klauseln ist beliebig.

  4. Der Dateierklärung müssen eine oder mehrere Datensatzerklärungen folgen.

  5. Die zugehörigen Datensatzerklärungen müssen von der Kategorie alphabetisch, alphanumerisch, national oder numerisch sein.

  6. Wenn in der Dateierklärung die GLOBAL-Klausel angegeben ist, dürfen die in den Klauseln der Dateierklärung angesprochenen Datenfelder nicht in einer LOCAL-STORAGE SECTION definiert sein.

Allgemeine Regeln für Format 1, 2 und 3

  1. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Funktionen der Klauseln der Dateierklärung.

    KlauselFunktion
    BLOCK CONTAINS-KlauselAngabe der physischen Blocklänge
    CODE-SET-KlauselFestlegen der Zeichencodeart zur Ausgabe von Daten auf externen Geräten
    DATA RECORDS-KlauselBezeichnet die Namen der Datensätze der Datei
    EXTERNAL-KlauselDeklariert eine Datei als extern
    GLOBAL-KlauselDeklariert eine Datei als global
    LABEL RECORDS-KlauselAngabe der Namen und Werte der in der Datei enthaltenen Kennsätze
    LINAGE-KlauselAngabe der Größe der logischen Seite („Blattgröße“). Außerdem wird die Definition eines Seitenrumpfes und eines Seitenfußes ermöglicht.
    RECORD-KlauselAngabe der Längen der logischen Datensätze
    RECORDING MODE-KlauselAngabe des Formates der logischen Datensätze
    VALUE OF-KlauselGibt die Werte einiger Datenfelder eines Kennsatzes an

    Tabelle 9: Funktionen der Klauseln der Dateierklärung

  2. Die Klausel CODE-SET gilt nur für sequenzielle Dateiorganisation.

Syntaxregeln für Format 4

  1. Die Stufenbezeichnung SD kennzeichnet den Anfang der Sortierdateierklärung und muss dem Dateinamen vorangehen.

  2. Die Klauseln, die dem Namen der Datei folgen, sind wahlweise und die Reihenfolge ihres Auftretens ist beliebig.

  3. Eine oder mehrere Datensatzerklärungen für datenname-1,... müssen der Sortierdateierklärung folgen.

  4. Die zugehörigen Datensatzerklärungen müssen von der Kategorie alphabetisch, alphanumerisch, national oder numerisch sein.

  5. Wenn in der Dateierklärung die GLOBAL-Klausel angegeben ist, dürfen die in den Klauseln der Sortierdateierklärung angesprochenen Datenfelder nicht in einer LOCAL-STORAGE SECTION definiert sein.

Allgemeine Regeln für Format 4

  1. sortierdateiname bezeichnet die Sortierdatei.

  2. datenname-1... in der DATA RECORDS-Klausel bezieht sich auf die Datensätze derjenigen Datensatzbeschreibungen, die zu der jeweiligen Sortierdateierklärung (SD) gehören.

  3. Die FILE SECTION muss für jede Sortierdatei eine Sortierdateierklärung enthalten, d.h. für jede Datei, die als erster Operand innerhalb einer SORT- oder MERGE-Anweisung genannt wird.

  4. Die RECORDING MODE-Klausel spezifiziert das Organisationsformat der Daten auf externen Geräten.

  5. Die LABEL RECORDS-Klausel ist wahlweise; fehlt die Klausel, wird LABEL RECORDS ARE OMITTED angenommen. Dies bedeutet, dass vorhandende Kennsätze überschrieben werden.

  6. Wenn die LABEL RECORDS ARE STANDARD-Klausel angegeben wird, müssen die Arbeitsbänder zum Sortieren Standardkennsätze haben; es wird aber keine Kennsatzbehandlung durchgeführt. In diesem Fall bleiben die Kennsätze vollständig erhalten.

  7. Die DATA RECORDS-Klausel gibt die Namen der Datensätze an, die sortiert werden sollen.

  8. Ist mehr als ein Datenname vorhanden, enthält die Datei mehr als eine Art von Datensätzen. Diese Datensätze können unterschiedliche Länge, unterschiedliches Format usw. haben. Die Reihenfolge in der sie aufgeführt werden, ist unwichtig.

  9. Wenn für den logischen Datensatz einer Datei mehr als eine Datensatzbeschreibung angegeben ist, belegen diese Datensätze automatisch denselben Internspeicherbereich; dies entspricht einer impliziten Redefinition des Bereichs.

  10. Die RECORDING MODE-, DATA RECORDS- und die RECORD-Klausel sind wahlweise, da der Compiler die Modi, Namen und Größe der Datensätze anhand der zugehörigen Datensatzbeschreibung bestimmen kann.

  11. Falls ein zu einer Sortierdateierklärung gehöriger Datensatz eine OCCURS-Klausel mit DEPENDING ON-Angabe enthält, werden Datensätze von variabler Länge angenommen (weitere Information über die vom Compiler gemachten Annahmen, wenn die RECORDING MODE-Klausel weggelassen wird, siehe „RECORDING MODE-Klausel").

  12. Sortierdateinamen können nur in der SORT-, MERGE- und RETURN-Anweisung verwendet werden.