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Bedingungsname

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Wird explizit darauf Bezug genommen, muss ein Bedingungsname eindeutig sein oder durch Kennzeichnung und/oder Subskribierung eindeutig gemacht werden. Dies ist nicht erforderlich, wenn die Eindeutigkeit der Bezugnahme durch die Namenskonventionen für den Gültigkeitsbereich selbst gewährleistet ist.

Wird die Kennzeichnung benutzt, um einen Bedingungsnamen eindeutig zu machen, kann die dazugehörige Bedingungsvariable als erster Kennzeichner verwendet werden. Außerdem muss bei der Kennzeichnung die Hierarchie der Namen, die der Bedingungsvariablen zugeordnet sind, verwendet werden, um einen Bedingungsnamen eindeutig zu machen.

Wenn die Bezugnahme auf eine Bedingungsvariable eine Subskribierung erfordert, ist bei der Bezugnahme auf einen ihrer Bedingungsnamen dieselbe Kombination von Subskripten erforderlich.

Bei der Kennzeichnung und Subskribierung von Bedingungsnamen gelten dasselbe Format und dieselben Einschränkungen wie für die Bezeichner, mit der Ausnahme, dass datenname-1 durch bedingungsname-1 ersetzt wird.

Im allgemeinen Format der folgenden Kapitel bezieht sich „bedingungsname-n“ immer auf einen Bedingungsnamen, der, je nach den Erfordernissen, gekennzeichnet oder subskribiert ist.