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BYTE-LENGTH OF

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Format


BYTE-LENGTH OF bezeichner-1


Syntaxregeln

  1. BYTE-LENGTH OF bezeichner-1 darf in der PROCEDURE DIVISION überall dort angegeben werden, wo ein numerisches Literal zulässig ist. Dies gilt auch innerhalb von Subskripten und Teilfeldselektionen.

  2. bezeichner-1 darf nicht teilfeldselektiert sein.

  3. Ist bezeichner-1 ein Tabellenelement, so ist die Angabe eines Subskripts nicht erforderlich. Wird ein Subskript angegeben, so wertet der Compiler lediglich das Format aus.

    Da der Wert des Subskripts für die Auswertung der Länge nicht relevant ist, stellt der Compiler nur fest, ob die Reihenfolge innerhalb des Ausdrucks richtig ist und bezeichner-1 definiert ist. Der Datentyp wird nicht überprüft.

  4. bezeichner-1 darf nicht mit der ANY LENGTH-Klausel definiert sein.

Allgemeine Regeln

  1. BYTE-LENGTH OF stellt die Länge von bezeichner-1 in Bytes dar.

  2. BYTE-LENGTH OF bezeichner-1 ist eine Konstante, die zur Übersetzungszeit berechnet wird. Ist bezeichner-1 eine Tabelle mit variabler Anzahl von Elementen, so wird zur Berechnung der Konstanten BYTE-LENGTH OF bezeichner-1 die Obergrenze aus der OCCURS-Klausel verwendet.

    Da die Länge von Daten, die mit der ANY LENGTH-Klausel beschrieben sind, erst zur Ablaufzeit bekannt ist, kann die Länge nur durch die Funktion FUNCTION BYTE-LENGTH ermittelt werden.