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RECORD KEY-Klausel

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Funktion

Die RECORD KEY-Klausel definiert den primären Satzschlüssel, über den auf die Sätze einer indizierten Datei zugegriffen wird.

Format


RECORD KEY IS datenname


Syntaxregeln

  1. datenname muss ein alphanumerisches oder nationales Datenfeld in einer Datensatzerklärung bezeichnen. Diese Datensatzerklärung muss dem Dateinamen zugeordnet sein, dem auch die RECORD KEY-Klausel untergeordnet ist.

  2. datenname kann jedes Feld fester Länge innerhalb des Datensatzes sein. Das Feld kann 1 bis 255 Byte lang sein. datenname darf gekennzeichnet, aber nicht subskribiert oder indiziert werden.

  3. datenname darf sich nicht auf eine Datengruppe beziehen, in der ein Element mit einer OCCURS-Klausel mit DEPENDING ON-Angabe enthalten ist.

  4. Enthält die Datei Sätze variabler Länge, muss der Satzschlüssel in den ersten x Bytes des Datensatzes enthalten sein. Dabei entspricht x der minimalen Datensatzgröße für die Datei (siehe „RECORD-Klausel"), d.h. die Länge des Satzschlüssels muss vom kürzesten Datensatz voll abgedeckt werden.

Allgemeine Regeln

  1. Die Werte der Satzschlüssel müssen für alle Datensätze der Datei eindeutig sein.

  2. Die Datenbeschreibung von datenname darf nicht von der Datenbeschreibung bei Erstellung der Datei abweichen. Das gleiche gilt für die relative Position des als Schlüssel definierten Datenfeldes im Datensatz.

  3. Sind mehrere Datensatzerklärungen in einer Datei vorhanden, braucht datenname nur in einer dieser Datensatzerklärungen beschrieben zu werden. Die durch datenname festgelegte Position des Schlüsselfeldes im Datensatz wird implizit für alle Schlüssel in den anderen Datensatzerklärungen der Datei berücksichtigt.

  4. Bezieht sich die RECORD KEY-Klausel auf eine externe Datei, so muss in jedem Programm, das diese externe Datei verwendet, die gleichlautende RECORD KEY-Klausel angegeben sein, wobei insbesondere die Länge und Lage der Schlüsselfelder im
    Datensatz übereinstimmend festgelegt sein muss.