Funktion
Die PAGE LIMIT-Klausel gibt die Länge der Druckseite und deren vertikale Unterteilung in leistenspezifische Zonen an.
Format
PAGE [{LIMIT | LIMITS} {IS | ARE}] integer-p [{LINE | LINES}]
[HEADING ganzzahl-h]
[FIRST DETAIL ganzzahl-d]
[LAST DETAIL ganzzahl-e]
[FOOTING ganzzahl-f]
Syntaxregeln
ganzzahl-p gibt die maximal mögliche Anzahl der Druckzeilen einer Seite an.
ganzzahl-p darf 999 nicht übersteigen.
Die restlichen Ganzzahlen der PAGE LIMIT-Klausel stellen Zeilennummern dar. Da die Nummerierung der Zeilen einer Seite mit 1 beginnt, kann auch ganzzahl-p als Zeilennummer interpretiert werden.
Die Ganzzahlen der PAGE LIMIT-Klausel unterliegen folgenden Beziehungen: ganzzahl-h muss größer oder gleich 1 sein.
ganzzahl-d muss größer oder gleich ganzzahl-h sein.
ganzzahl-e muss größer oder gleich ganzzahl-d sein.
ganzzahl-f muss größer oder gleich ganzzahl-e sein.
ganzzahl-p muss größer oder gleich ganzzahl-f sein.ganzzahl-h der HEADING-Angabe stellt die erste mögliche Druckzeile einer Seite dar.
ganzzahl-h darf 999 nicht übersteigen.
ganzzahl-p der LIMIT-Angabe fixiert die letzte zulässige Druckzeile einer Seite.
ganzzahl-d der FIRST-DETAIL-Angabe legt die niedrigste erlaubte Zeilennummer für alle Rumpfleisten fest.
ganzzahl-d darf 999 nicht übersteigen.
ganzzahl-e der LAST DETAIL-Angabe bestimmt die höchste zulässige Zeilennummer für alle Postenleisten und Gruppenköpfe.
ganzzahl-e darf 999 nicht übersteigen.
Innerhalb einer Listenerklärung dürfen nicht mehr als 127 Postenleisten (DETAIL) angegeben sein.
ganzzahl-f der FOOTING-Angabe bildet für alle Gruppenfüße die höchste erlaubte Zeilennummer.
Innerhalb einer Listenerklärung dürfen nicht mehr als 31 Gruppenfüße angegeben werden.
ganzzahl-f darf 999 nicht übersteigen.
Wenn die PAGE LIMIT-Klausel zwar vorliegt, aber nicht alle der in ihr möglichen Angaben gemacht wurden, dann werden diese Angaben intern mit folgenden Wertzuordnungen gemäß der folgenden tabellarischen Übersicht vorgenommen:
ganzzahl
angenommener Wert, falls nicht angegeben
ganzzahl-h (HEADING-Angabe)
1
ganzzahl-d
(FIRST DETAIL-Angabe)Wert von ganzzahl-h der HEADING-Angabe
ganzzahl-e
(LAST DETAIL-Angabe)Wert von ganzzahl-f der FOOTING-Angabe
ganzzahl-f (FOOTING-Angabe)
Wert von ganzzahl-p der LIMIT-Angabe
Wird die PAGE LIMIT-Klausel nicht angegeben, dann legt der Compiler für alle Ganzzahlen der PAGE LIMIT-Klausel folgende Werte fest:
ganzzahl
angenommener Wert
ganzzahl-p (LIMIT-Angabe)
50
ganzzahl-h (HEADING-Angabe)
1
ganzzahl-d
(FIRST DETAIL-Angabe)1
ganzzahl-e
(LAST DETAIL-Angabe)48
ganzzahl-f (FOOTING-Angabe)
48
Allgemeine Regeln
Das Listenprogramm verwendet die Angaben der PAGE LIMIT-Klausel zur Aufteilung der Seite in Zonen. Nur Leisten bestimmter Typen dürfen in den einzelnen Zonen
gedruckt werden. Die Seitenzonen für die einzelnen Leistentypen sind folgende:
Der Listenkopf kann sich von der Zeile mit der Nummer ganzzahl-h bis einschließlich der Zeile mit ganzzahl-p erstrecken, wenn seine Beschreibung NEXT GROUP NEXT PAGE enthält. Andernfalls darf sich der Listenkopf nicht über die Zeile mit ganzzahl-d minus 1 hinaus erstrecken, was eine explizite Angabe von ganzzahl-d erfordert (siehe unter b).
Der Seitenkopf muss in der Zone von ganzzahl-h bis einschließlich ganzzahl-d minus 1 liegen. Diese Zone ist nicht existent, falls vom Compiler der Wert von ganzzahl-d festgelegt wird. Es ist also notwendig, ganzzahl-d explizit in der PAGE LIMIT-Klausel anzugeben, wenn ein Seitenkopf oder ein Listenkopf, der keine Seite für sich beansprucht, gedruckt werden soll.
Postenleisten und Gruppenköpfe dürfen nur in der Zone von ganzzahl-d bis ganzzahl-e einschließlich dieser Grenzen gedruckt werden.
Die für den Ausdruck von Gruppenfüßen zulässige Zone erstreckt sich von ganzzahl-d bis einschließlich ganzzahl-f.
Der Seitenfuß darf nur in der Zone von ganzzahl-f +1 bis einschließlich ganzzahl-p gedruckt werden. Diese Zone gibt es nicht, wenn die PAGE LIMIT-Klausel ohne ganzzahl-f-Angabe vorliegt. Eine explizite Angabe von ganzzahl-f ist daher in diesem Fall unerlässlich, wenn ein Seitenfuß gedruckt werden soll.
Wenn dem Listenfuß durch LINE NEXT PAGE eine ganze Seite zugeordnet ist, darf er sich von ganzzahl-h bis einschließlich ganzzahl-p erstrecken. Ansonsten gilt für den Listenfuß die Regel e).
NEXT GROUP- und LINE-Klauseln der Leistenbeschreibungen dürfen nicht zum Widerspruch mit der PAGE LIMIT-Klausel führen, d.h. die Zeilen einer Leiste müssen innerhalb der zugeordneten Zone liegen.
In Tabelle 39 wird schematisch die Aufteilung der Seite in Zonen für den Fall dargestellt, dass alle Ganzzahlen der PAGE LIMIT-Klausel verschiedene Werte aufweisen mit
ganzzahl-h < ganzzahl-d < ganzzahl-e < ganzzahl-f < ganzzahl-p
Dies ist auch die Voraussetzung für die nachfolgenden Regeln zum Gebrauch dieser Zonen:
Tabelle 39: Schematische Darstellung der Seitenaufteilung in Zonen
Zone 1:
Reichweite:
Von ganzzahl-h bis einschließlich ganzzahl-p.
Inhalt:
Listenkopf oder Listenfuß
Regeln:
Wenn die Listenkopf-Beschreibung die NEXT GROUP-Klausel mit der Angabe NEXT PAGE enthält, dann wird für den Listenkopf eine ganze Druckseite reserviert, d.h. keine andere Leiste wird auf dieser Seite gedruckt. Ob der Listenkopf beim Ausdrucken die ganze Zone oder irgend einen Teil davon belegt, wird über die LINE-Klausel der Listenkopf-Beschreibung entschieden.
Falls in der Listenfuß-Beschreibung die erste (oder einzige) LINE-Klausel die Angabe NEXT PAGE aufweist, dann wird für den Listenfuß eine ganze Druckseite reserviert, d.h. es gelten dieselben Aussagen wie für den Listenkopf.
Zone 2:
Reichweite:
Von ganzzahl-h bis einschließlich ganzzahl-d minus 1.
Inhalt:
Listenkopf und Seitenkopf, oder Seitenkopf allein
Regeln:
In Zone 2 wird der Listenkopf nur dann geschrieben, wenn seine Leistenerklärung nicht die Klausel NEXT GROUP PAGE enthält. Da der Listenkopf pro Liste nur einmal gedruckt wird, darf ihn nur Zone 2 der ersten Seite enthalten.
Mit Ausnahme jener Seiten, die nur für den Listenkopf und Listenfuß reserviert sind, muss der Seitenkopf auf jeder Seite in Zone 2 gedruckt werden, sofern es ihn gibt.
Wenn die erste Seite sowohl mit dem Listenkopf als auch mit dem Seitenkopf versehen ist, so muss der Seitenkopf nach dem Listenkopf stehen. LINE- und NEXT GROUP-Klausel der beiden Listenerklärungen dürfen dem nicht widersprechen.
Zone 3:
Reichweite:
Von ganzzahl-d bis einschließlich ganzzahl-e.
Inhalt:
Rumpfleiste
Regeln:
Wie aus der Reichweite abzulesen ist, reicht Zone 4 im Allgemeinen nach unten über die Zone 3 hinaus.
In die Zone 3 bzw. in den von ihr überlappten Teil der Zone 4 darf jede beliebige Rumpfleiste geschrieben werden. Der restliche Teil von Zone 4 darf nur von Gruppenfüßen belegt werden.
Zone 4: Reichweite: Von ganzzahl-d bis einschließlich ganzzahl-f. Inhalt: Rumpfleiste Regeln: Wie aus der Reichweite abzulesen ist, reicht Zone 4 im Allgemeinen nach unten über die Zone 3 hinaus.
In die Zone 3 bzw. in den von ihr überlappten Teil der Zone 4 darf jede beliebige Rumpfleiste geschrieben werden. Der restliche Teil von Zone 4 darf nur von Gruppenfüßen belegt werden.
Für die NEXT GROUP-Klausel einer Rumpfleiste ist unabhängig von ihrem Typ Zone 4 zuständig.
Zone 5:
Reichweite:
Von ganzzahl-f+1 bis einschließlich ganzzahl-p.
Inhalt:
Listenfuß und Seitenfuß.
Regeln:
Wenn die erste LINE-Klausel aus der Listenerklärung für den Listenfuß nicht die Angabe NEXT PAGE enthält, wird der Listenfuß in Zone 5 der letzten Seite der Liste gedruckt.
Der Seitenfuß einer Liste wird immer in Zone 5 geschrieben.
Wenn sowohl der Seitenfuß als auch der Listenfuß in Zone 5 der letzten Seite geschrieben werden sollen, dann muss der Seitenkopf vor dem Listenfuß liegen. Dieser Regel dürfen die LINE-Klauseln der beiden Leisten nicht widersprechen.