Die Anweisung @GETJV gibt den Wert einer Jobvariablen aus, schreibt ihn in eine Arbeitsdatei oder weist ihn einer Zeichenfolgevariablen zu.
Operation | Operanden | F-Modus, L-Modus |
@GETJV | [string] [={line | svarex}] [,CODE=name] |
string | Zeichenfolge, die einen voll qualifizierten Jobvariablen-Namen angibt. Der |
line | Nummer der Zeile, in die der Wert der Jobvariablen geschrieben werden |
svarex | Zeichenfolgevariablen, in die der Wert der Jobvariablen geschrieben |
name | Name des Zeichensatzes, in dem der Wert der Jobvariablen interpretiert |
Ist weder line
noch svarex
angegeben, wird der Wert der Jobvariablen im Dialogbetrieb nach SYSOUT
und im Stapelbetrieb nach SYSLST
ausgegeben.
Wenn eine Zeile angelegt wird, deren Nummer größer als die bisherige höchste Zeilennummer ist, wird die aktuelle Zeilennummer verändert.
Wenn die Jobvariable nicht vorhanden ist, wird die Meldung EDT4982
ausgegeben. Wenn sie nicht zugreifbar ist, wird die Meldung EDT4208
ausgegeben.
Ist die Jobvariable leer, wird als Wert die leere Zeichenfolge genommen.
Enthält die Jobvariable eine ungültige Bytefolge (in Unicode-Zeichensätzen möglich), wird sie nicht eingelesen und die Meldung EDT5454
ausgegeben.
Erfolgt die Zuweisung an eine Zeichenfolgevariable, so erhält diese den durch name
explizit oder implizit angegebenen Zeichensatz. Beim Einfügen in eine Arbeitsdatei wird der Wert in den Zeichensatz der Arbeitsdatei konvertiert. Ist die Arbeitsdatei leer und hat noch den
Zeichensatz *NONE
, erhält die Arbeitsdatei den durch name
explizit oder implizit angegebenen Zeichensatz. Enthält die zuzuweisende Zeichenfolge Zeichen, die nicht in den Zeichensatz der Arbeitsdatei konvertierbar sind, werden diese durch ein Ersatzzeichen ersetzt, sofern ein solches spezifiziert ist (siehe @PAR SUBSTITUTION-CHARACTER), andernfalls unterbleibt die Zuweisung und die Fehlermeldung EDT5453
wird ausgegeben.
Ist das Subsystem Jobvariablen-Support nicht installiert, wird die Anweisung mit der Fehlermeldung EDT5254
abgewiesen. Details zu Jobvariablen können dem Handbuch JV [9] entnommen werden.