Dateien, die bereits zurückgeholt, überschrieben oder gelöscht wurden, können nicht mehr zurückgeholt werden und sind deshalb im Migrationsarchiv ungültig. Deshalb müssen die Migrationsarchive regelmäßig reorganisiert werden; dies gewährleistet, dass nur gültige Dateien im Migrationsarchiv bleiben und alle ungültigen Dateien gelöscht werden. Durch Reorganisieren kann auch einem drohenden Engpass an Datenträgern für das Migrationsarchiv vorgebeugt werden.
Die Gültigkeit einer Datei wird allerdings nicht im Migrationsarchiv vermerkt; sie muss bei Zugriffen auf das Archiv (also auch beim Reorganisieren) anhand des Katalogeintrags geprüft werden. „Gültig“ ist eine Datei, die noch einen Katalogeintrag besitzt, in dem sie als „migriert“ gekennzeichnet ist und deren interner Dateiname und deren Versionsnummer mit dem in der Sicherungsdatei übereinstimmt.
Wenn der Katalog eines Pubsets zum Zeitpunkt der Prüfung nicht verfügbar ist, gelten dessen Dateien als gültig. Alle Dateien werden beim Reorganisieren ohne einen Hinweis übernommen, auch wenn sie tatsächlich ungültig sind.
Übersicht über wiedergewinnbaren Speicherplatz
Beim Reorganisieren von S1 wird der HSMS-Verwalter durch die Ausgabe einer Übersicht unterstützt. Sie zeigt, wie viel Speicherplatz auf S1 durch Sicherungsdateien, die nur noch teilweise mit gültigen Dateien gefüllt sind, belegt ist:
//SHOW-PUBSET-USAGE INFORMATION=*REUSABLE-S1-SPACE
Zu dieser Auskunftsmöglichkeit siehe Handbuch „HSMS Bd. 2“ [1], HSMS-Anweisung SHOW-PUBSET-USAGE.
Zum Reorganisieren der Migrationsarchive hat der HSMS-Verwalter vier Möglichkeiten, deren Wahl u.a. davon abhängig ist, ob überhaupt Daten auf S1 migriert werden oder nur auf S2: