Loading...
Select Version
Bei der Angabe des Rechnernamens beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Wenn in einem „Fully Qualified Domain Name“ (kurz FQDN) der Teil bis zum ersten Punkt (genannt „Hostname“) länger als acht Zeichen ist, dann müssen Sie bei PRONAM bzw. N-SEL den FQDN angeben.
In allen anderen Fällen können Sie wählen, ob Sie bei PRONAM bzw. N-SEL den FQDN angeben oder nur dessen Teil bis zum ersten Punkt, genannt „Hostname“.
Es wird empfohlen, zur Bestimmung des Hostnamens das Dienstprogramm KDCNAMEINFO zu verwenden (siehe Abschnitt "Tool KDCNAMEINFO (Unix-, Linux- und Windows-Systeme)").
Der FQDN-Name darf maximal 64 Bytes lang sein, damit Sie diesen bei der Generierung einer UTM-Anwendungen angeben können.