Mit welchem Kommando eine Prozedur aufgerufen werden darf, wird im Prozedurkopf eingestellt: im Kommando SET-PROCEDURE-OPTIONS, Operand CALLER. Bei CALLER = *CALL darf sie nur mit CALL-PROCEDURE aufgerufen werden, bei CALLER = *INCLUDE nur mit INCLUDE-PROCEDURE. Nur wenn CALLER = *ANY gilt, kann die Prozedur mit CALL-PROCEDURE oder mit INCLUDE-PROCEDURE aufgerufen werden.
CALL-PROCEDURE und INCLUDE-PROCEDURE haben exakt die gleichen Operanden. Sie unterscheiden sich aber in ihrer Wirkung bezüglich der Sichtbarkeit von Variablen, wenn die Prozedur aus einer anderen Prozedur heraus aufgerufen wird. In mit INCLUDE-PROCEDURE aufgerufenen Prozeduren sind standardmäßig alle Variablen sichtbar, die auch in der aufrufenden Prozedur sichtbar sind. In Prozeduren, die mit dem Kommando-CALL-PROCEDURE aufgerufenen werden, sind standardmäßig nur die prozedurlokalen Variablen der aktuellen Prozedur sichtbar. (Näheres siehe Abschnitt „Geltungsbereich vonVariablen“ (Geltungsbereich von Variablen ).)
Die Wahl des Aufruf-Kommandos hängt also davon ab, welche Variablenumgebung die aufgerufene Prozedur erhalten soll.
Im Aufruf einer Prozedur muss zunächst der Prozedurbehälter benannt werden. Der Aufrufer kann dann einstellen, wie die Prozedur protokolliert werden soll, ob ein zum Ablaufzeitpunkt geladenes Programm entladen werden darf und ob die Prozedur als Ganzes sofort ausgeführt oder zum Testen unterbrochen werden soll. Außerdem kann er im Prozeduraufruf Prozedurparameter übergeben.
Alle diese Eigenschaften werden über die Operanden der Prozeduraufruf-Kommandos gesteuert und in den folgenden Abschnitten beschrieben. Eine Besonderheit gilt beim Protokollieren: Protokollieren kann zwar auch beim Prozeduraufruf eingestellt werden, ob und was protokolliert wird, hängt aber davon ab, welche Einstellungen innerhalb der Prozedur während des Prozedurablaufs gelten.