Der Geltungsbereich einer Variablen legt fest, wie lange und in welchem Kontext eine Variablendefinition gültig ist. Er bestimmt damit die Lebensdauer und die Sichtbarkeit der Variablen.
Die „Lebensdauer“ der Variablen kann entweder an den Ablauf einer Prozedur oder an die laufende Task gebunden werden. Im ersten Fall wird mit dem Ende der betreffenden Prozedur die Variablendefinition ungültig; sie steht auch dann nicht mehr zur Verfügung, wenn dieselbe Prozedur zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgerufen wird.
Durch Wahl des Geltungsbereichs CURRENT wird die Lebensdauer durch die aktuelle Prozedur begrenzt, in der die Deklaration geschieht; der Geltungsbereich PROCEDURE bindet die Lebensdauer der Variablen an die letzte in der aktuellen Aufrufverschachtelung mit CALL-PROCEDURE gerufene Prozedur.
Variablen mit dem Geltungsbereich TASK bleiben hingegen bis zum Taskende erhalten und überdauern somit alle Prozeduraufrufe in dieser Task.
Die „Sichtbarkeit“ einer Variablen legt fest, ob aus einer Prozedur heraus auf die Variable zugegriffen werden kann. „Sichtbar“ sind alle Variablen, die in der aktuellen Prozedur –gleich mit welchem Geltungsbereich – deklariert worden sind. Darüber hinaus ist eine Variable nur sichtbar, wenn
die aktuelle Prozedur mit dem Kommando INCLUDE-PROCEDURE aufgerufen wurde,
die Variable in der rufenden Prozedur sichtbar war und
in der aktuellen Prozedur keine andere Variable gleichen Namens deklariert wurde.
Dies hat zur Folge, dass Variablen über (auch mehrere, geschachtelte) Include-Aufrufe hinweg von der gerufenen Prozedur „gesehen“ und damit auch benutzt werden können. Eine mit CALL-PROCEDURE gerufene Prozedur hingegen „sieht“ keine Variable, die sie nicht selbst deklariert hat. (Eine Ausnahme bildet die SYSSWITCH-Variable, siehe "Reservierte Variablennamen ".)