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Nach dem Anpassen der Subschemata und der Zugriffsberechtigungen an die umstrukturierte Datenbank müssen Sie alle DB-Anwenderprogramme, die ein inkompatibles Subschema verwenden - den neuen Definitionen entsprechend - gegebenenfalls korrigieren, in jedem Fall aber neu übersetzen und binden.
DB-Anwenderprogramme, die ein kompatibles Subschema verwenden, müssen Sie nicht neu übersetzen und binden; das gilt auch für SQL-Anwenderprogramme.
Hinweis für UDS-D
Gegebenenfalls müssen geänderte Subschemamodule zum entfernten Anwenderprogramm (siehe Handbuch „Datenbankbetrieb") transportiert werden.