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Nutzung der UDS/SQL-Pubset-Deklaration in den Dienstprogrammen

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Beim Beginn eines Dienstprogramms wird eine vorliegende UDS/SQL-Pubset-Deklaration geprüft. Die Einstellungen einer fehlerfreien UDS/SQL-Pubset-Deklaration werden für die weitere Verwendung vermerkt, sie werden aber nicht protokolliert. Eine beim Dienstprogrammbeginn vorliegende fehlerhafte Jobvariablen-Zuweisung oder Zuweisung einer fehlerhaften UDS/SQL-Pubset-Deklaration führt zum Abbruch des Dienstprogramms.

Bei der Festlegung der DEFAULT-SUPPORT und RESERVE-SUPPORT der ALOG-Logging mit der BMEND-Anweisung START-LOG erfolgt keine Prüfung gegen die zugewiesene UDS/SQL-Pubset-Deklaration, da die Festlegung evtl. für eine andere Einsatzumgebung getroffen wird.