Der Bandanfangs-Kennsatz VOL1 enthält ein „Eigentümerkennzeichen“, das für die Überprüfung der Zugriffsberechtigung ausgewertet wird.
Das „Eigentümerkennzeichen“ ist in der Regel nicht mit Inhalt belegt oder gibt als Eigentümer des Bandes das Rechenzentrum an. In diesen Fällen darf jeder Benutzer auf das Band zugreifen.
Verweist das „Eigentümerkennzeichen“ auf einen Bandeigentümer, wird beim Erstellen der ersten Datei auf dem Band der „Zugriffsvermerk“ aus dem HDR1-Kennsatz übernommen, wenn die Datei vom Bandeigentümer erstellt wird. Ist eine Einschränkung im Zugriffsvermerk vorhanden, kann nur der Bandeigentümer auf das Band zugreifen. Sind Bandeigentümer und Eigentümerkennung gleich oder ist die Bandeigentümerkennzeichnung leer, wird der Zugriffsvermerk als uneingeschränkt angenommen.