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TYPEDEF-Klausel

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Funktion

Die TYPEDEF-Klausel legt fest, dass die Datenbeschreibung eine Typdeklaration ist.

Format


01 typname-1 IS TYPEDEF [STRONG]


Syntaxregeln

  1. Die TYPEDEF-Klausel darf nur in einer Datenbeschreibung mit Stufennummer 01 verwendet werden. Die TYPEDEF-Klausel muss unmittelbar als erste Klausel stehen.

  2. Weder die aktuelle Datenbeschreibung, noch die Beschreibung eines untergeordneten Datenfeldes darf direkt oder indirekt ein Datenfeld vom typname-1 sein.

  3. Wenn die aktuelle Datenbeschreibung ein Datenelement ist, ist die STRONG-Angabe nicht erlaubt.

  4. Die Angaben TYPEDEF und REDEFINES dürfen nicht zusammen verwendet werden.

  5. Eine Typdeklaration darf keine OCCURS-Klausel enthalten.

  6. Datentypen, die einer stark typisierten Typdeklaration untergeordnet sind, müssen selbst stark typisiert oder elementar sein.

Allgemeine Regeln

  1. Wird die TYPEDEF-Klausel angegeben, so ist die Datenbeschreibung eine Typdeklaration. Untergeordnete Datenbeschreibungen und Bedingungsnamen sind Teil der Typdeklaration. Die Datennamen dieser Beschreibungen können nur als untergeordnete Beschreibungen von Datengruppen referenziert werden, die den Typnamen benutzen. Wenn mehr als eine Datengruppe den Typnamen referenziert, ist die Qualifizierung mit dem Namen der Gruppe notwendig. Wenn es keine Datengruppe mit dieser Eigenschaft gibt, verweist jede Referenz eines Datennamens untergeordnet zur aktuellen Typdeklaration auf andere Datenbeschreibungen, soweit es diese gibt, oder ist eine ungültige Referenz.

  2. Einer Typdeklaration wird kein Speicher zugewiesen.

  3. Die GLOBAL-Klausel bezieht sich auf den Gültigkeitsbereich des Typnamens. Alle anderen Klauseln der Datenbeschreibung und untergeordneter Datenbeschreibungen beziehen sich auf Daten, die mit Hilfe der Typbeschreibung definiert werden.

  4. Weitere Einzelheiten und Einschränkungen sind im Abschnitt „Datentypen" beschrieben.