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Struktur

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Allgemeines Format

Format 1 (mit Sections)


PROCEDURE DIVISION [USING-Angabe] [RETURNING datenname-2].

[ DECLARATIVES.
 {kapitelname SECTION.
      USE-Anweisung.
 [paragrafenname.
      [programmsatz]...]...}...
 END DECLARATIVES.]

 {kapitelname SECTION [segmentnummer].
 [paragrafenname.
     [programmsatz]... ]... }...


Format 2 (ohne Sections)


PROCEDURE DIVISION [USING-Angabe[RETURNING datenname -2].

[programmsatz]...
[paragrafenname.
     [programmsatz]...]...


wobei die USING-ANGABE wie folgt definiert ist:


USING {[BY REFERENCE] {[OPTIONAL] datenname-1}... | BY VALUE {datenname-1}... }...


Format 3

Gilt nur für eine Objekt-,Fabrik(Factory)- oder Schnittstellendefinition.


PROCEDURE DIVISION.

[{ methodendefinition}...]


Allgemeine Regeln

  1. Der Überschrift der PROCEDURE DIVISION eines Programms oder einer Methode folgt wahlweise der Prozedurvereinbarungsteil, der Prozedurvereinbarungen (DECLARATIVES) enthält, auf die wiederum normal auszuführende Prozeduren folgen. Jede dieser Prozeduren wird aus Anweisungen, Programmsätzen, Paragrafen und/oder Kapiteln in einem syntaktisch gültigen Format gebildet.

  2. Für die Beschreibung des Prozedurvereinbarungsteils siehe Abschnitt „DECLARATIVES".

  3. Falls Kapitel innerhalb der PROCEDURE DIVISION verwendet werden, muss Format 1 benutzt werden, sonst kann Format 2 verwendet werden.

  4. Ein Kapitel besteht aus einer Kapitelüberschrift (Kapitelname, gefolgt von dem Wort SECTION, gefolgt von einem Punkt; wird Programmsegmentierung gewünscht, kann ein Leerzeichen und eine Segmentnummer, gefolgt von einem Punkt, hinter dem Wort SECTION eingefügt werden) gefolgt von keinem, einem oder mehreren aufeinanderfolgenden Paragrafen. Ein Kapitel endet unmittelbar vor dem nächsten Kapitel oder am Ende der PROCEDURE DIVISION oder im Prozedurvereinbarungsteil der
    PROCEDURE DIVISION unmittelbar vor dem nächsten Kapitel bzw. bei den Schlüsselwörtern END DECLARATIVES.

    Mehrfach definierte Kapitelnamen bzw. mehrfach definierte Paragrafennamen innerhalb eines Kapitels werden vom Compiler nicht als Fehler gemeldet, wenn sie nicht angesprochen werden.

  5. Ein Paragraf besteht zumindest aus einem Paragrafennamen, gefolgt von einem Punkt sowie einem Leerzeichen. Ein oder mehrere Programmsätze können sich anschließen. Ein Paragraf endet unmittelbar vor dem nächsten Paragrafen bzw. Kapitel oder am Ende der PROCEDURE DIVISION oder im Prozedurvereinbarungsteil der PROCEDURE DIVISION unmittelbar vor dem nächsten Paragrafen bzw. Kapitel bzw. bei den Schlüsselwörtern END DECLARATIVES.

  6. Wenn ein Paragraf in einem Kapitel liegt, müssen alle Paragrafen in Kapiteln liegen.

  7. Ein Programmsatz wird aus einer oder mehreren Anweisungen gebildet, die wahlweise durch Semikolon, Leerzeichen oder Komma getrennt werden können, und wird durch einen Punkt, gefolgt von Leerzeichen, beendet.

  8. Eine Anweisung besteht aus einer syntaktisch gültigen Kombination von Wörtern und Symbolen und muss mit einem COBOL-Verb beginnen.