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Logisches Freigabedatum

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Bei einem Archivierungsauftrag kann für die archivierten Dateien mit dem Operanden FILE-EXPIRATION-DATE ein logisches Freigabedatum vereinbart werden. Darunter versteht man eine logische Schutzfrist, die von der physischen Schutzfrist des Datenträgers, der die Sicherungsversion enthält, abweichen kann. Die logische Schutzfrist kann länger sein als die physische Schutzfrist der Datenträger, wenn dies der HSMS-Verwalter für öffentliche Langzeitarchive so vereinbart hat. In diesem Fall muss der HSMS-Verwalter nach Ablauf der physischen Schutzfrist den Schutz der Datenträger vor Überschreiben durch administrative Maßnahmen Gewähr leisten. Dies kann z.B. durch Umwälzen der Datenträger vor Ablauf der Schutzfrist geschehen. Unter Umwälzen versteht man das Kopieren von Sicherungsversionen auf Datenträger mit höherem Verfallsdatum. Beim Umwälzen können gezielt nur die Sicherungsversionen übernommen werden, deren logisches Freigabedatum noch nicht erreicht ist.