Eine Instanzidentifikation darf maximal 64 Zeichen lang sein und aus alphanumerischen Zeichen sowie Sonderzeichen bestehen. Es wird empfohlen, nur die Sonderzeichen „.“, „“, „:“ oder „%“ zu verwenden. Das erste Zeichen muss alphanumerisch oder das Sonderzeichen „%“ sein. Das Zeichen „%“ darf nur als erstes Zeichen vorkommen. Nach einem „.“ muss ein alphanumerisches Zeichen folgen.
Um die netzweite Eindeutigkeit für Instanzidentifikationen zu gewährleisten, sollten Sie bei der Vergabe von Instanzidentifikationen folgendermaßen vorgehen:
Falls die openFT-Instanz eine Netzadresse mit einem DNS-Namen besitzt, sollten Sie diesen als Identifikation benutzen. Sie können einen „künstlichen“ DNS-Namen für eine openFT-Instanz erzeugen, indem Sie einem vorhandenen „benachbarten“ DNS-Namen mit Punkt abgetrennt einen weiteren Namensteil voranstellen.
Wenn die openFT-Instanz keinen DNS-Namen besitzt, aber an ein TCP/IP-Netz angebunden ist, sollten Sie die Identifikation %ipn.n.n.n verwenden (n.n.n.n ist die IP-Adresse der lokalen openFT-Instanz ohne führende Nullen in den
Adressbestandteilen).
Die von openFT intern für Partner mit einer Version kleiner V8.1 verwendete Form der Instanzidentifikation %.<prozessor>.<entity> sollten Sie nicht für Ihre eigene openFT-Instanz verwenden.