Die FQDN-Namen können aus der FQDN-Datei oder von DNS bezogen werden.
Beziehen des FQDN-Namens aus der FQDN-Datei
Beim BCAM-Systemstart wird die FQDN-Datei nach der Prozessor-Datei eingelesen. Dabei wird die FQDN-Datei nach Zeilen durchsucht, die sowohl einen BCAM-Prozessornamen als auch eine IP-Adresse enthalten. IP-Adressen und die zugehörigen Prozessornamen werden in die Prozessor-Datei eingetragen, sofern sie beide noch nicht bekannt sind, bzw. ignoriert, wenn mindestens einer von beiden bereits vorhanden ist. Die FQDNs werden in diesem Verarbeitungsschritt ignoriert.
Bei der Verarbeitung der FQDN-Datei wird mit einer vorhandenen IP-Adresse auf die Prozessor-Datei zugegriffen. Es muss ein entsprechender Eintrag gefunden werden und es müssen folgende Einträge übereinstimmen:
BCAM-Prozessorname der aktuell bearbeiteten Zeile der FQDN-Datei
BCAM-Prozessorname des gefundenen Eintrags der Prozessor-Datei
Damit wird dem BCAM-Prozessornamen der FQDN zugeordnet, der in der FQDN-Datei definiert ist, siehe auch Abschnitt „FQDN-Datei".
FQDNs, deren Rechner-Label länger ist als die acht Zeichen eines gültigen Prozessornamens, können so auf gültige Prozessornamen abgebildet werden.
Hinweis
DNS-Aliasnamen können mit Hilfe der FQDN-Datei nur durch zusätzliche Zeilen definiert werden, die identische BCAM-Prozessornamen haben.
Beziehen des FQDN-Namens von DNS
BCAM versucht im laufenden Betrieb DNS-Informationen (FQDN) zu den bekannten Hosts und Prozessoren zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass in der LWRESD-Konfigurationsdatei ein erreichbarer und in BCAM bekannter DNS-Server eingetragen ist.
Bei der automatischen Endsystem-Aufnahme werden die FDQN bei (aktiv) eingeleiteten und (passiv) akzeptierten Kommunikationsbeziehungen durch die Anfrage beim DNS-Server bezogen.
Die FQDNs werden in den genannten Fällen den Hosts und Prozessoren zugeordnet.