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Einschränkungen bei Prozeduren mit Lesekennwort

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Der Versuch, eine Prozedur zu protokollieren, gilt als lesender Zugriff. Ein lesender Zugriff auf eine Datei mit Lesekennwort verlangt, dass das Kennwort mit dem Kommando ADD-PASSWORD in die aktuelle Kennwortliste eingetragen wurde. Ist dies nicht der Fall, so wird im System der Zähler für Fehlversuche erhöht und die Task beim Erreichen der im Systemparameter angegebenen Grenze für PWERRORS abgebrochen. Ein solches Verhalten könnte aber für den Benutzer eine unzumutbare Restriktion bedeuten. Nämlich wenn er die Protokollierung mit MODIFY-PROCEDURE-TEST-OPTIONS global einschaltet und sich in seiner Aufrufhierarchie kennwortgeschützte Prozeduren befinden, deren Kennwort er nicht kennt.

Es gilt daher, dass mit Lesekennwort geschützte Prozeduren grundsätzlich nicht über MODIFY-PROCEDURE-TEST-OPTIONS protokolliert werden können, auch dann nicht, wenn das Kennwort in der aktuellen Kennwortliste vorhanden ist. D.h. es wird kein Versuch eines Lesezugriffs unternommen und auch kein Strafzähler erhöht. Das Protokollieren dieser Prozeduren ist also nur direkt über den LOGGING-Operanden in CALL-PROCEDURE oder in INCLUDE-PROCEDURE möglich. Ein Fehlzugriff erhöht in diesem Fall aber auch den Strafzähler. Dasselbe gilt für das Kommando TRACE-PROCEDURE.