Unter Benutzergruppen versteht man Personenkreise, die auf die Datenbank zugreifen dürfen.
Der Name einer Benutzergruppe setzt sich im Allgemeinen wie folgt zusammen (genaueres siehe Tabelle 18 im "Rechteprüfung"):
host + appl + grp
Dabei bedeutet:
host | Name des Verarbeitungsrechners |
appl | Name der UDS/SQL/openUTM-Anwendung bzw. „_“ |
grp | BS2000-Kennung oder bei einer UDS/SQL-openUTM-Anwendung der KSET-Name, der der openUTM-Benutzerkennung zugeordnet ist. |
Die drei Einzelbestandteile werden intern von UDS/SQL jeweils mit Unterstrich „_“ auf acht Zeichen aufgefüllt.
Die entsprechenden Informationen werden von openUTM oder UDS/SQL ermittelt. Daher sind keine Angaben mehr über die Zugriffsrechte in den Anwendungsprogrammen notwendig (z.B. PRIVACY-RECORD in der SUB-SCHEMA SECTION, PERMIT in SQL-Programmen). UDS/SQL ignoriert evtl. vorhandene Angaben in bestehenden Programmen.
Den Benutzergruppennamen und die Zugriffsrechte müssen Sie mit ONLINE-PRIVACY bzw. mit BPRIVACY definieren, bevor die entsprechende Benutzergruppe Datenbankaufrufe absetzen kann.
Weitere Informationen finden Sie im Handbuch „Datenbankbetrieb“, das ein Beispiel enthält, wie Sie UDS/SQL-Benutzergruppen definieren und Zugriffsrechte vergeben.