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Fernadministrations-Aufträge stellen

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Dieser Abschnitt richtet sich an alle Fernadministratoren, für die in der Konfiguration des Fernadministrations-Servers bestimmte Rechte für die Fernadministration festgelegt wurden.

Als Fernadministrator können Sie die Fernadministration über Kommando (siehe unten) oder über den openFT Explorer (siehe Abschnitt „Fernadministration über openFTExplorer“) durchführen.

Die Aufträge können Sie auf dem Fernadministrations-Server selber oder auf einem fernen Rechner stellen:

  • Wenn Sie Aufträge auf dem Fernadministrations-Server stellen, dann müssen Sie sich unter der Benutzerkennung anmelden, die der ADM-Verwalter in den
    Konfigurationsdaten eingetragen hat, um Sie als Fernadministrator auszuweisen.

    Wenn Sie sich auf dem Fernadministrations-Server unter einer Benutzerkennung anmelden, die nicht in den Konfigurationsdaten eingetragen ist, dann können Sie den Fernadministrations-Server nur über das FTADM-Protokoll ansprechen. Dies entspricht dem Fall, dass Sie den Auftrag auf einem fernen Rechner stellen, siehe nächster Abschnitt.

  • Wenn Sie Aufträge auf einem fernen Rechner stellen, benötigen Sie folgende Daten, die Ihnen der ADM-Verwalter bekannt geben muss:

    • Adresse des Fernadministrations-Servers

    • FTAC-Zugangsberechtigung für den Zugang zum Fernadministrations-Server

    Die Adresse des Fernadministrations-Servers muss immer mit dem Protokoll-Präfix ftadm: // angegeben werden, z.B. ftadm: //server01. Daher lassen Sie den
    Fernadministrations-Server am besten vom FT-Verwalter in die Partnerliste eintragen.

Die Namen der openFT-Instanzen, die Sie administrieren dürfen, können Sie dagegen immer selbst ermitteln, siehe Abschnitt "Namen der openFT-Instanzen ermitteln (Fernadministration über Kommando-Schnittstelle)".