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Anweisungen 1P3 und 1P3N

Damit vergeben Sie einzelne Zugriffsberechtigungen für Sätze einer Tabelle bzw. Gruppen von Sätzen.

Die Sätze einer Tabelle werden durch Primärschlüsselwerte bzw. Primärschlüsselgruppenwerte identifiziert. Pro 1P1-Anweisung dürfen entweder nur 1P3-Anweisungen oder nur 1P3N-Anweisungen angegeben werden. Mit den 1P3-/1P3N-Anweisungen können Einzelberechtigungen auch bereits für Primärschlüsselwerte von Sätzen einer Tabelle vergeben werden, die erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Tabelle aufgenommen werden sollen.


Die 1P3-Anweisung dient zur Vergabe einer Einzelberechtigung für einen Satz einer Tabelle bzw. eine Gruppe von Sätzen.


1P3'BLANK''BLANK'b'BLANK'{ primärschlüsselwert | Gprimärschlüsselgruppenwert } [x]


Die Zugriffsberechtigung b der 1P3N-Anweisung wird für alle Sätze einer Tabelle vergeben mit Ausnahme der Sätze, die durch die 1P3N-Anweisung ausgeschlossen werden.


1P3N'BLANK'[b]{ primärschlüsselwert | Gprimärschlüsselgruppenwert }[x]


b

Berechtigungsart:
1 für Lesen
2 für Ändern
3 für Lesen und Ändern
4 für Löschen
5 für Lesen und Löschen
6 für Ändern und Löschen
7 für Lesen, Ändern und Löschen

Bei der 1P3-Anweisung muss die Berechtigungsart immer angegeben werden.
Werden zu einer 1P1-Anweisung mehrere 1P3N-Anweisungen angegeben, so darf
nur in der ersten 1P3N-Anweisung die Berechtigungsart stehen. Diese gilt dann
auch für alle folgenden 1P3N-Anweisungen zu derselben 1P1-Anweisung.

primärschlüsselwert


Hier ist ein Primärschlüsselwert anzugeben (max. 64 Stellen). Der Primärschlüsselwert
kann abdruckbar oder sedezimal verschlüsselt angegeben werden.
So lautet für den Primärschlüsselwert P19350 die sedezimale Darstellung
X'D7F1F9F3F5F0'.
Beginnt der Primärschlüsselwert mit der Zeichenfolge X', so muss der
Primärschlüssel in sedezimaler Form angegeben werden.
Beträgt die Länge des Primärschlüssels mehr als 64 Stellen, sind Folgeanweisungen
erforderlich (siehe unten "x"). In diesem Fall kann der Primärschlüsselwert nur
abdruckbar angegeben werden.

G

Der Operand G bewirkt, dass sich die Zugriffsberechtigung auf eine Primärschlüsselgruppe
bezieht.

primärschlüsselgruppenwert


Hier ist ein Primärschlüsselgruppenwert anzugeben (max. 64 Stellen). Der
Primärschlüsselgruppenwert kann abdruckbar oder sedezimal eingegeben werden. Bei
einem längeren Primärschlüsselgruppenwert ist eine Folgeanweisung zu geben.
Dann ist jedoch nur die abdruckbare Darstellung möglich.

x

Anzeige für Folgeanweisungen:
Für den Primärschlüsselwert können in einer 1P3/1P3N-Anweisung nur max.
64 Stellen angegeben werden. Ist der Primärschlüsselwert länger, so ist an der
65. Stelle ein beliebiges Zeichen "x" anzugeben. Die restlichen Stellen sind dann in
einer oder mehreren Folgezeilen anzugeben.

Aufbau z.B. bei der 1P3-Folgeanweisung: 1P3'BLANK''BLANK''BLANK''BLANK'psw[x]

Jede 1P3/1P3N-Folgeanweisung kann max. 64 Stellen aufnehmen.
Bei einem längeren Primärschlüsselwert ist an der 65. Stelle wieder das Zeichen
"x" als Anzeige für eine weitere Folgeanweisung anzugeben.


Beispiel

Ein Primärschlüsselwert hat 200 Stellen. Als Anzeige für die 1P3-Folgeanweisung
wird das Zeichen @ verwendet.

Anweisung

1P3'BLANK''BLANK'b'BLANK'z...z@

z...z sind die ersten 64 Zeichen
des Primärschlüsselwertes

1. Folge-Anweisung

1P3'BLANK''BLANK''BLANK''BLANK'z...z@

z...z sind weitere 64 Zeichen des
Primärschlüsselwerte

2. Folge-Anweisung

1P3'BLANK''BLANK''BLANK''BLANK'z...z@

z...z sind weitere 64 Zeichen des
Primärschlüsselwertes

3. Folge-Anweisung

1P3'BLANK''BLANK''BLANK''BLANK'zzzzzzzz

zzzzzzzz sind die letzten 8
Zeichen des Primärschlüsselwertes