Während der Installation eines Subsystems wird der Bezug zu seinen Nebenkomponenten hergestellt.
Die Modulbibliothek ist eine verpflichtende Nebenkomponente, da kein Subsystem ohne sie geladen werden kann.
Ist eine Informationsdatei oder eine Syntaxdatei bei der Definition angegeben, erhalten auch diese den Rang einer Pflicht-Komponente, deren Fehlen das Laden des Subsystems verhindert.
Ist eine Rep-Datei bei der Definition angegeben, ist diese beim Laden nur dann verpflichtend, wenn dies bei der Definition explizit vereinbart wird (REP-FILE-MANDATORY=*YES).
Eine Meldungsdatei kann bei der Definition angegeben werden, ist aber keine Pflicht-Komponente, da das Laden des Subsystems trotz fehlender Meldungsdatei durchgeführt werden kann.
In folgenden Situationen sendet DSSM eine Frage an die Bedienstation, die vom Operator beanwortet werden muss:
die Modulbibliothek eines verpflichtenden Subsystems fehlt (Attribute *AT-DSSM-LOAD oder *MANDATORY-AT-STARTUP)
die angegebene Informationsdatei ist zwar deklariert aber nicht vorhanden
die Rep-Datei mit dem Attribut REP-FILE-MANDATORY=*YES fehlt
Der Operator hat trotz einer fehlenden Datei die Möglichkeit, den Startvorgang fortzusetzen (z.B. das Subsystem ohne Informationsdatei zu starten). Die Verantwortung für eine mögliche abnormale Subsystem- oder Systembeendigung liegt ausschließlich beim Operator.