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Application-Datei

Die Application-Datei unterstützt die Zuordnung von Anwendungen zu virtuellen Hosts sowie die Steuerung von Host-Aliasing, siehe Abschnitt „Betrieb von virtuellen Hosts"
Außerdem kann in der Application-Datei das Abweisen und Zulassen von Verbindungsanfragen über bestimmte NEA-Anwendungen veranlasst werden. Mit Hilfe des Kommandos MODIFY-BCAM-OPTIONS kann festgelegt werden, ob die definierten Regeln für Verbindungsanfragen angewandt werden sollen oder nicht (Voreinstellung: *OFF), siehe MODIFY-BCAM-OPTIONS / MDBCO: BCAM-Optionen ändern (BCAM, #324)

Name und Inhalt der Applications-Datei

Der Name der Application-Datei wird mit dem Parameter APPLICATION-TABLE der Kommandos DCOPT, DCSTART und BCMOD festgelegt (Standardname: $TSOS.SYSDAT.BCAM.APPLICATIONS).

Für die Dateieinträge, welche der Zuordnung von Anwendungen zu virtuellen Hosts dienen, gelten folgende Syntaxregeln:

  • Kommentarzeilen:

     Zeichen = *

  • Aufbau aller anderen Zeilen (von links nach rechts; keine führenden Leerzeichen erlaubt):

    • Typ des Anwendungsnamens:
      zulässige Typbezeichnungen: „NEA“, „ISO“, „ISOC“, „SOCKETS“ keine Abkürzungen zulässig;

    • mindestens 1 Leerzeichen

    • alternativ:

      • NEA-Anwendungsname falls Typ=NEA
        maximal 8 Zeichen lang; falls ein kürzerer Name eingetragen ist, wird der Inhalt von BCAM linksbündig eingesetzt und mit x‘40‘ auf 8 Zeichen ergänzt. Das 1. Zeichen muss ein Großbuchstabe oder ‚$‘, ‚#‘ bzw. ‚@‘ sein; die folgenden Zeichen müssen Großbuchstaben, Ziffern oder ‚$‘, ‚#‘ bzw. ‚@‘ sein. Alternativ sind auch bis zu 32 Zeichen lange BS2000-Platzhalter mit der Syntax gemäß „Allgemeine Syntax der Kommandobeschreibung“ ausgenommen „-s“ zulässig.

        oder

      • ISO-Anwendungsname falls Typ=ISO
        maximal 5-stufiger, durch X'00' gegliederter Name, dessen maximale Länge 78 byte beträgt.
        Dieser Name wird als Hex-String hinterlegt. Zulässige Zeichen 0 - F.

        oder

      • ISO-Anwendungsname falls Typ=ISOC
        maximal 78 byte langer Name.
        Dieser Name wird als C-String hinterlegt.

        oder

      • SOCKETS USER-ID falls Typ=SOCKETS
        maximal 8 Zeichen lange User-Id. Falls ein kürzerer Name eingetragen ist, wird der Rest mit x‘40‘ auf 8 Zeichen ergänzt.
        Die User-Id wird nur bei Anwendungen mit STREAMS-Interfacefunktionalität ausgewertet.

    • mindestens 1 Leerzeichen

      Alle Socket-Anwendungen, die unter einer entsprechenden Kennung angestartet werden, werden damit auf den gleichen virtuellen Host verlagert!

    • Hostname 
      maximal 8 Zeichen langer Hostname. Falls ein kürzerer Hostname eingetragen ist, wird der Rest mit x‘40‘ auf 8 Zeichen ergänzt.
      Host, auf dem die Anwendung angestartet werden soll.
      Die Angabe von -NOALIAS verhindert für die betreffende Anwendung das Host-Leasing.


Beispiel

* Beispiel für APPLICATION-TABLE
NEA     TESTAPP              VHOST001
NEA     $FJAM*               -NOALIAS
NEA     $CON<RRR:TTT>E       VHOST8
NEA     <Q:S>EST<30:70>AT    VHOST9
NEA     SAMBA                VHOST001
ISO     5445535400414E57     VHOST002
ISOC    TESTBIRNE            VHOST001
SOCKETS HUHU                 VHOST002


Für die Dateieinträge, welche dem Abweisen und Zulassen von Verbindungsanfragen über bestimmte NEA-Anwendungen dienen, gelten folgende Syntaxregeln:

  • Kommentarzeilen:

     Zeichen = *

  • Aufbau aller anderen Zeilen (von links nach rechts; keine führenden Leerzeichen erlaubt):

    • Typ der Zugriffsregel
      kann entweder eine NEA-Anwendung blockieren oder Ausnahmen dazu festlegen:
      • Blockieren einer NEA-Anwendung:
        • -APP
          veranlasst das Abweisen von Verbindungsanfragen über eine bestimmte NEA-Anwendung (z.B. $DIALOG oder $FJAM).
          Es werden alle NEA-Anwendungen unterstützt.
          STUNNEL-Verbindungen sind unabhängig von dieser Einstellung weiterhin möglich.

      • Ausnahme zu einer Blockade:
        • +IP4
          Zulassen von Verbindungsanfragen für eine mit -APP blockierte NEA-Anwendung für explizit spezifizierte IPv4-Adressen.
        • +IP6
          Zulassen von Verbindungsanfragen für eine mit -APP blockierte NEA-Anwendung für explizit spezifizierte IPv6-Adressen.
        • +PRO
          Zulassen von Verbindungsanfragen für eine mit -APP blockierte NEA-Anwendung für explizit spezifizierte Prozessornamen.
    • mindestens 1 Leerzeichen

    • NEA-Anwendungsname
      maximal 8 Zeichen lang.
    • mindestens 1 Leerzeichen
    • Definition der zulässigen Ausnahme
      für eine NEA-Anwendung (nur falls Typ der Zugriffsregel nicht -APP) anhand von: 

        • IPv4-Adresse, falls Typ der Zugriffsregel +IP4
          mit und ohne führende Nullen oder einem Mix daraus möglich.
          IPv4-Adresse, über welche die Verbindung über die NEA-Anwendung auch trotz Abweisung durch „-APP“ möglich ist.
        • IPv6-Adresse, falls Typ der Zugriffsregel +IP6
          mit und ohne führende Nullen oder einem Mix daraus möglich.
          IPv6-Adresse, über welche die Verbindung über die NEA-Anwendung auch trotz Abweisung durch „-APP“ möglich ist.
        • Prozessorname, falls Typ der Zugriffsregel +PRO
          Prozessor, von welchem die Verbindung über die NEA-Anwendung auch trotz Abweisung durch „-APP“ möglich ist.

Beispiel

* Beispiel von Regeln zum Abweisen und Zulassen von Verbindungsanfragen über bestimmte NEA-Anwendungen
-APP    $FJAM 
+IP4    $FJAM      77.6.100.72 
-APP    $DIALOG 
+IP4    $DIALOG    77.6.100.72 
+IP6    $DIALOG    8701:7ac8:0:9a3:319:8a2e:370:7344 
+PRO    $DIALOG    H3PPEXN0