Beendet eine Locksequenz eines anderen Auftraggebers
Geltungsbereich
DBH-Administration
Siehe auch
DBH-Administrationsanweisung BEGIN-LOCK-SEQUENCE auf "BEGIN-LOCK-SEQUENCE"
DBH-Administrationsanweisung END-LOCK-SEQUENCE auf "END-LOCK-SEQUENCE"
Funktionsbeschreibung
Die Anweisung ABORT-LOCK-SEQUENCE beendet eine Locksequenz, die durch Angabe der Identifikation des Auftraggebers eindeutig bestimmt wird.
Alle während der Locksequenz angeforderten Sperren auf Datenbanken und Spaces werden mit dem Abbruch der Locksequenz freigegeben.
Der Systemadministrator kann sich durch Änderung des Kennworts oder der Aministrationsberechtigung vor dem Abbruch seiner Locksequenz schützen. Diese Änderungen kann der Administrator mit der DBH-Option ADMINISTRATOR oder mit der DBH-Administrationsanweisung MODIFY-ADMINISTRATION vornehmen (siehe "ADMINISTRATOR" bzw. "MODIFY-ADMINISTRATION").
Folgende Punkte sind bei Verwendung der Anweisung ABORT-LOCK-SEQUENCE zu beachten:
Die Administrationsanweisung wird abgelehnt, falls der SESAM-DBH ohne Transaktionssicherung geladen wurde.
Der mit der Administrationsanweisung ABORT-LOCK-SEQUENCE angesprochene Auftraggeber muss sich innerhalb einer Locksequenz befinden. Dazu kann mit der Anweisung SHOW-USERS auf "SHOW-USERS" für einen bestimmten Auftraggeber ausgegeben werden, ob für diesen eine Locksequenz aktiv ist.
Der angesprochene Auftraggeber erhält beim nächsten Statement eine Meldung, die ihn auf den Abbruch der Locksequenz aufmerksam macht.
ABORT-LOCK-SEQUENCE |
USER = <user-identification> |
Operandenbeschreibung
USER = <user-identification>
Identifiziert den Auftraggeber, dessen Locksequenz abgebrochen werden soll. Die Identifikation muss vollqualifiziert angegeben werden (siehe Abschnitt „Syntax für die Identifikation von Auftraggebern“).
Administrationskommando im ISP-Format und an der CALL-DML-Schnittstelle
Hier entspricht der Administrationsanweisung ABORT-LOCK-SEQUENCE das Administrationskommando LSQ,ABORT.
LSQ,A[BORT],user-identification
user-identification muss eindeutig sein! Sie müssen daher alle relevanten Teilqualifikationen angeben.